Info
Infos rund ums Beat-tube Musicfestival
Mit dem Auto
Von Wien/Graz auf der A2 kommend fahren Sie über die Abfahrt Brunn/Gebirge nach Perchtoldsdorf.
Von der A1 kommend fahren Sie über die A21 und nehmen die Abfahrt Brunn/Gebirge.
In Perchtoldsdorf weist Ihnen ein Orientierungssystem den Weg zum Burg-Parkplatz.
Zum Burgparkplatz – Adresse fürs Navi
2380 Perchtoldsdorf Leonhardiberggasse 2
Parkplätze
Parkplätze stehen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Parkplätze rund um die Burg Perchtoldsdorf (Plan)
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Wien
Mit der Schnellbahn S9 z.B. ab Matzleinsdorfer Platz oder Meidling/Philadelphiabrücke bis Bahnhof Liesing (ca. 20 Minuten) und dann mit Buslinie 256 Liesing-Gießhübl bis Perchtoldsdorf/Marktplatz.
Beim Bhf Liesing stehen Taxis bereit.
Mit Straßenbahn-Linie 60 ab Wien-Hietzing (U4) bis zur Endstelle Rodaun
und dann ca. 20 Minuten zu Fuß oder mit dem Taxi.
Mit U6 bis Siebenhirten und dann mit dem Taxi.
Mit dem Taxi
Taxi Hannig
+43664/6400065 Oder 01/8695959
Liesing Bhf -> P`Dorf Beat 2€ pro Person
Siebenhirten U6 -> P´Dorf Beat 2€ pro Person
Rodaun Straßenbahn -> P`Dorf Beat 2€ pro Person
Perchtoldsdorf bhf -> P`Dorf Beat 2€ pro Person
Ihr findet auf dem gesamten Beat-tube Musicfestival rundum die Uhr reichlich Angebote an Speisen und kühlen Getränken. Bezahlung ist ausschließlich in Bar möglich. Selbst mitgebrachte Speisen sowie Getränke sind nicht erlaubt.
Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung ist es möglich an dem Beat-Tube Musicfestival teilzunehmen bei Hilfe oder Fragen Vorort bitte an die Security oder vorab per Email an info@beat-tube.com wenden.
Es gibt drei verschiedene Preisstufen, es sind alles die selben Tickets lediglich der Preis ist der Unterschied. Achtung: Jede Preisstufe ist limitiert!
Es werden zusätzlich Sanitäranlagen aufgestellt und sind kostenfrei nutzbar
Der Veranstalter, des Beat-tube Musicfestival, haftet nicht für Schäden, Verletzungen und Diebstahl jeglicher Art, die Besuchern am Veranstaltungsgelände widerfahren. Weiters haftet der Veranstalter sowie seine Bevollmächtigten nicht für Personen- und Sachschäden, die von Dritten oder höherer Gewalt herbeigeführt werden. Nach Veranstaltungsende haben die Besucher die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.
Jeder Besucher ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen und auf Bitten des Sicherheitspersonals diesen am Eingang vorzuzeigen.
Tiere aller Art dürfen nicht mit auf das Gelände oder in die Gebäude gebracht werden.
Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.
Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der Exekutive.
Bei Absage des Events können die Karten bis zwei Monate nach Event (gegen Refundierung der Kosten des Tickets exkl. Vorverkaufsgebühren) zurückgegeben werden. Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Unmöglichkeit der Nutzung von Teilen des Geländes oder ein teilweiser Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei nicht verschuldeter Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.
Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Veröffentlicht können diese Aufnahmen zum Beispiel auf der Veranstaltungshomepage, in sozialen Medien, in Zeitungen, sowie in diversen Medienkanälen werden. Diese Aufnahmen können zur Nachberichterstattung des jeweiligen Festivals dienen, aber auch zur Bewerbung des nächsten Festivals dieser Art oder Veranstaltungen ähnlicher Art.. Sie können jederzeit schriftlich einer Veröffentlichung der Bilddaten unter info@beat-tube.com widersprechen.
Alle Eingänge vom Festival werden videoüberwacht.
Eigene Aufzeichnungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig.
Das Tragen von Gehörschutz, vor allem in der Nähe der Bühnenbereiche, wird aufgrund der Lautstärke und einer eventuellen Beeinträchtigung des Gehörs dringend empfohlen.
Mitgebrachte Speisen und Getränke sind nicht erlaubt und müssen beim Eingang abgegeben werden. Weiters wird der guten Ordnung halber darauf hingewiesen, dass illegale Gegenstände wie Waffen strengstens verboten sind.
Das Mindestalter für das Beat-tube Festival liegt bei 16 Jahren gemäß NÖ Jugendschutzgesetzes. Die Ausgabe harter alkoholischer Getränke ist nur an Gäste über 18 Jahren erlaubt.
Es gilt am gesamten Gelände das Niederösterreichische Jugendschutzgesetz in der zum Veranstaltungstag aktuellen Fassung.
Das Beklettern von Bauwerken aller Art ist strengstens verboten und hat einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände sowie eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge.
Am Parkplatz gilt die StVO.
Jegliche Art von Müll ist in den dafür vorgesehen Tonnen und Containern zu deponieren und nicht auf den Boden zu werfen oder anderweitig zu hinterlassen.
Keine Barablöse von durch Gewinnspielen bezogenen Tickets (Eintrittskarten). Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wiener Neustadt. Das UN Kaufrecht und Römer Schuldvertragsübereinkommen wird ausgeschlossen.